Das unverbindliche Erstgespräch ist kostenlos.
Grundlage der Abrechnung unserer Leistungen sind die für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater geltenden Bestimmungen. Im Bereich der Steuerbratung gilt die gesetzliche Steuerberatergebührenverordnung.
Im Rahmen des unverbindlichen Erstgesprächs klären wir mit Ihnen Art und Umfang des Auftrags. Wesentlich für das Honorar ist die Art und der Umfang des Einsatzes der Partner und der Mitarbeiter. Wir sagen Ihnen das voraussichtliche Honorar, damit Sie sicher planen können.