Im Bereich der Rechnungslegung übernehmen wir für Sie die Aufgabe, die nach handels- und steuerrechtlichen Bestimmungen erforderlichen Abschlüsse zu erstellen.
Der Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses umfasst die Entwicklung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung aus der Buchführung sowie erforderlichenfalls die Anfertigung des zugehörigen Anhangs und weiterer Abschlussbestandteile (z.B. Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel).
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt dabei nach ihren Entscheidungsvorgaben zur Ausübung von Wahlrechten und bedeutsamen Ermessensspielräumen.
Darüberhinaus kann eine Beratung in bilanzpolititschen Fragestellungen vereinbart werden.
Als Auftragsarten kommen für Sie - je nach ihren Bedürfnissen - in Betracht:
- Erstellung ohne Beurteilungen
- Erstellung mit Plausibilitätsbeurteilungen
- Erstellung mit umfassenden Beurteilungen
Sie erhalten einen gebundenen Jahresabschluss mit Erläuterungen und einer Bescheinigung. Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt nach den Grundsätzen des Instituts der deutschen Wirtschaftsprüfer IDW S 7. Dafür steht:
Häring Hällfritzsch Partner Wirtschaftsprüfer Steuerberater