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Wirtschaftsprüfung

Die Wirtschaftsprüfung erstreckt sich auf folgende Bereiche:

 

» Abschlussprüfung

Größere Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Jahres- und Konzernabschlüsse von einem Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Kleinere Unternehmen lassen sich freiwillig prüfen.
 

» Prüferische Durchsicht

Die prüferische Durchsicht dient der Erhöhung der Verläßlichkeit von Abschlüssen. Hierbei kommen insbesondere Zwischenabschlüsse zur Verbesserung der unterjährigen Information in Betracht.
 

» Sonderprüfungen

Zu den Sonderprüfungen zählen Kreditwürdkeitsprüfungen, aktienrechtliche Sonderprüfungen sowie Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung sowie eine Vielzahl weiterer Prüfungen.
 

» Gutachten

Als öffentlich vereidigte Sachverständige werden wir in gerichtlichen Verfahren als unabhängiger Gutachter bestellt.
 

 

Wenn wir Ihnen ein Angebot im Bereich der Wirtschaftsprüfung unterbreiten dürfen, füllen Sie bitte einfach das Kontaktformular aus.

 

Soweit  Vorbehaltsaufgaben von Wirtschaftsprüfern durchgeführt werden,  erfolgt dies berufsrechtlich durch die Partner in  Einzelpraxis.

Hier finden Sie die häufigsten Fragen mit ensprechenden Antworten.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit eines unverbindlichen Erstgespräches.
Wir zeigen Ihnen den schnellsten Weg zu uns.
HÄRING  HÄLLFRITZSCH  PARTNER  WIRTSCHAFTSPRÜFER  STEUERBERATERAlexanderstraße 51D-70182 StuttgartTel: 0711 2 38 87-0Fax: 0711 2 38 87-10