Leistungen Schwerpunkte Partnerschaft Kooperationen Service Kontakt
zur Startseite
Suchen:    
360° Kompetenz
Die Kraft des Mittelstands
Lösungen

Geschenke an Geschäftsfreunde

Grundsätzlich besteht die Verpflichtung, die Empfänger von Geschenken zu benennen. Ihre Geschäftsfreunde sind verpflichtet die Geschenke zu versteuern. Bestechungs- und Schmiergelder sind darüberhinaus strafbar. Nur Bewirtungen und übliche Webestreuartikel fallen nicht unter diese Regelung. 

 

Um Ihren Geschäftsfreunden die Unannehmlichkeiten des Kontrollmitteilungs-verfahrens zu ersparen, besteht die Möglichkeit einer Pauschalversteuerung der Geschenke nach § 37b EStG. Hiermit werden die Steuern des Empfänger durch Sie übernommen und abgegolten.

 

Die Kosten dieser Pauschalversteuerung betragen 30% Prozent. Ein Kontrollmitteilungsverfahren bei ihrem Geschäftsfreund kann andererseits die mit dem Geschenk beabsichtigte Pflege der Geschäftsbeziehung ins Gegenteil verkehren. Wir empfehlen, zur Vermeindung negativer Steuerfolgen bei Ihrem Geschäftsfreund die Option zur Pauschalversteuerung zu wählen.

 

Für diese Lösung steht:

 

Häring Hällfritsch Partner Wirtschaftsprüfer Steuerberater

 

 
Hier finden Sie die häufigsten Fragen mit ensprechenden Antworten.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit eines unverbindlichen Erstgespräches.
Wir zeigen Ihnen den schnellsten Weg zu uns.
HÄRING  HÄLLFRITZSCH  PARTNER  WIRTSCHAFTSPRÜFER  STEUERBERATERAlexanderstraße 51D-70182 StuttgartTel: 0711 2 38 87-0Fax: 0711 2 38 87-10