Die steuerlichen Verluste der Tochtergesellschaft können genutzt werden, um die Steuerzahlungen bei den anderen Tochtergesellschaften zu vermindern. Hierfür bietet das deutsche Steuerrecht das Institut der Organschaft. Handelt es sich bei den Tochtergesellschaften um Kapitalgesellschaften, so werden nach Abschluss von Ergebnissabführungsverträgen und deren Eintragung ins Handelsregister die Ergebnisse des Konzern zusammengefaßt und insgesamt bei der Muttergesellschaft versteuert. Dadurch können steuerliche Verluste noch im Jahr der Entstehung sofort mit Gewinnen anderer Tochtergesellschaften verrechnet werden.
Wir beraten Sie bei gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen im Konzern mit dem Ziel der steuerlichen Optimierung.
Hierfür steht:
Häring Hällfritzsch Partner Wirtschaftsprüfer Steuerberater