Wir haben uns erfolgreich einer Qualitätskontrolle durch einen Wirtschaftsprüfer in einem "Peer Review" unterzogen. Den Partnern wurde 2005 die Teilnahme am System der Qualitätskontrolle nach § 57a Abs. 6 WPO durch die Kommission für Qualitätskontrolle bescheinigt. Im Juli 2008 wurden Verlängerungen über die Teilnahme am System der Qualitätskontrolle nach § 136 Abs. 1 WPO erteilt. Nach Eintritt von Herr Claus Häring Im Jahr 2010 wurde ihm von der Wirtschaftsprüferkammer eine Genehmigung nach § 57a Abs. 1 WPO erteilt.
Damit sind wir berechtigt, als Prüfer für gesetzliche Abschlussprüfungen (Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht) sowie für Konzernabschlussprüfungen nach HGB und IAS/IFRS tätig zu sein.
Im Jahr 2010 erfolgte zusätzlich eine gesetzllich vorgesehene Prüfung hinsichtlich der Prüfungen von Unternehmen im öffentlichen Interesse durch die Wirtschaftsprüferkammer, die ebenfalls mit Erfolg abgeschlossen wurde.
Mit der erfolgreichen Teilnahme am Peer Review und an der besonderen Prüfung durch die Wirtschaftsprüferkammer sind die Voraussetzungen für eine kontinuierliche Arbeit durch unsere Partnerschaft für die Zukunft dokumentiert. Dafür steht:
Häring Hällfritzsch Partner Wirtschaftsprüfer Steuerberater.