Jedes Jahr im November referiert WP/StB Andreas Schlecker beim Haus und Grund Stuttgart über das Thema „Steuern rund um die Immobilie“.
Er erklärt steuerlich relevante Themen im Lebenszyklus einer Immobilie, das heißt von der Anschaffung/Finanzierung über Renovierung/Modernisierung, Vermietung oder Eigennutzung bis zum Verkauf bzw. Verschenken/Vererben der Immobilie. Angesprochen werden auch aktuelle Sonderthemen wie Photovoltaikanlage, Nießbrauch, Handwerkerleistungen gem. § 35a EStG, Umsatzsteuer und Grundsteuer.
Als mittelständisches Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsunternehmen grenzt sich Häring Hällfritzsch Partner Wirtschaftsprüfer Steuerberater von den großen und von vielen anderen mittelständischen Playern am Markt durch seinen ganzheitlichen Beratungsansatz ab. Ermöglicht wird dies durch flache Hierarchien und kurze Entscheidungswege. Dies überträgt unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern viel Eigenverantwortung und setzt ein aktives und selbstständiges Engagement beim Aufbau von Persönlichkeits- und Fachkompetenz voraus.
Das Ergebnis ist eine hohe Zufriedenheit seitens unserer Mandanten bei einer gleichzeitig sehr geringen Mitarbeiterfluktuation. Gerne bieten wir hoch qualifizierten Hochschulabgängern attraktive Einstiegs- und Aufstiegsmöglichkeiten an.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir:
In diesem Bereich stellen wir Ihnen regelmäßig aktuelle Informationen zu Neuerungen im Handels-, Gesellschafts- und Steuerrecht zur Verfügung. Die Artikel haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen lediglich einen kurzen Einstieg in komplexe Sachverhalte ermöglichen. Für weiterführende und verbindliche Auskünfte nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Mandantinnen und Mandanten von Häring Hällfritzsch Partner Wirtschaftsprüfer Steuerberater werden von uns jeden Monat umfassend schriftlich über sie betreffende Neuerungen informiert.
Da eigene Internetrecherchen zu aktuellen Fragen rund um die Themen Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung erfahrungsgemäß oft wenig fruchtbar sind, haben wir Ihnen hier eine Sammlung mit nützlichen Links zusammengetragen. Diese sollten Ihre dringendsten Fragen diesbezüglich schnell und zufriedenstellend beantworten. Bleiben dennoch Unklarheiten, freuen wir uns über Ihren Anruf. Für komplexere Sachverhalte können Sie uns gern im Rahmen eines unverbindlichen Erstgesprächs konsultieren, um gemeinsam mit uns erste Lösungsansätze zu entwickeln.
Wenn Sie ein unverbindliches Erstgespräch wünschen, füllen Sie unser Kontaktformular aus und freuen Sie sich auf unseren Rückruf oder rufen Sie gleich direkt in unserer Zentrale an. Welchen Weg Sie auch wählen, unsere Mitarbeiterin klärt mit Ihnen zunächst Art und Umfang Ihres Anliegens und stellt anschließend den Kontakt zum passenden Partner oder Fachmitarbeiter her. Das erste Gespräch findet in unserer Kanzlei statt. In angenehmer Atmosphäre, bei einer Tasse guten Kaffees oder Tees, nehmen wir uns viel Zeit für Ihr Anliegen und ergründen gemeinsam erste geeignete Lösungsansätze.
Wurden im unverbindlichen Erstgespräch zunächst grundlegende Lösungsmöglichkeiten erörtert, zielt die verbindliche Erstberatung darauf ab, einen klar strukturierten Lösungsweg zu erarbeiten und dessen Umsetzung gemeinsam abzustimmen. Sie unterstützen uns dabei mit allen Informationen, Unterlagen und weiterführenden Angaben, die für die Konzeptionierung relevant sind.